Fragen rund um das Thema Zahngesundheit

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Zahngesundheit. Viele weitere nützliche Informationen, zum Beispiel zu den angebotenen Leistungen und Behandlungsmethoden in unserer Praxis, finden Sie unter den jeweilien Menüpunkten. 

Die meisten erwachsenen Menschen besitzen 32 Zähne, aufgeteilt in
8 Schneidezähne
4 Eckzähne
8 Prämolaren (Vorbackenzähne) und
12 Molaren (große Backenzähne) sofern alle Weisheitszähne vorhanden sind.


Kinder haben 20 Milchzähne, 10 im Ober- und 10 im Unterkiefer. Sie fallen bei den meisten Kindern etwa im Alter von sechs Jahren an auszufallen und werden bis ins frühe Jugendalter durch die bleibenden Zähne ersetzt.

Die ersten Milchzähne zeigen sich in der Regel im Alter von sechs bis acht Monaten, bis zum dritten Lebensjahr ist das Milchzahngebiss meist vollends entwickelt. Den Anfang machen übrigens die mittleren Schneidezähne, als letztes folgen die hintersten Milchbackenzähne.
Im Alter von ca. 6 Jahren fallen bei den meisten Kindern die Milchzähne aus und werden bis ins frühe Jugendalter durch die bleibenden Zähne ersetzt. Ausführliche Informationen zur Zahnentwicklung bei Kindern haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Der Name gründet darauf, dass die Zähne erst im Erwachsenenalter durchbrechen und das Alter mit Weisheit gleichgesetzt wird.

Die meisten Menschen besitzen vier Weisheitszähne. Sie tauchen in der Regel zwischen dem 16. und 40. Lebensjahr auf und brechen nicht immer vollständig in die Mundhöhle durch. Gut ein Fünftel der Bevölkerung besitzt gar keine Weisheitszähne, die Tendenz ist abnehmend. Man geht davon aus, dass die Natur auf die veränderten Platzverhältnisse im Mund reagiert, da sich der menschliche im Kiefer im Vergleich zu unseren frühen Vorfahren deutlich verkürzt hat.

Nein, Weisheitszähne müssen nur dann entfernt werden, wenn sie Probleme verursachen, in etwa, wenn sie quer oder waagerecht wachsen, sich entzünden oder andere Zähne verdrängen. Unbehandelt können Weisheitszähne dann schwerwiegende Folgen haben, bei entsprechenden Anzeichen sollten Sie daher unbedingt zeitnah einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Es wird empfohlen, zweimal im Jahr zur Vorsorge gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einmal pro Halbjahr (Mindestabstand 4 Monate) eine umfassende Kontrolle. Zu den Leistungen gehört einmal im Jahr die einfache Entfernung von Zahnstein. Wir empfehlen zusätzlich mindestens einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung, bei der alle Zahnflächen gründlich gereinigt, poliert und fluoridiert werden.  Grundsätzlich gilt natürlich: Bei akuten Beschwerden sollten Sie unsere Praxis unverzüglich aufsuchen.

Zahnfleischbluten deutet auf eine Entzündung des Zahnfleisches hin, für die in den meisten Fällen Plaque-Bakterien verantwortlich sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, Zahnbeläge regelmäßig zu entfernen, damit die Bakterien nicht unter den Zahnfleischrand gelangen und dort eine Paradontitis auslösen. Darüber hinaus können Rauchen, eine schwache Körperabwehr und Stress ursächlich für Zahnfleisch-Entzündungen sein. Auf jeden Fall erfordert Zahnfleischbluten eine zahnärztliche Kontrolle, in deren Anschluss entsprechende Maßnahmen besprochen werden können. Sprechen Sie uns daher am besten umgehend an.

Insgesamt sollten Sie eine Zeitspanne von 45 bis 60 Minuten einkalkulieren. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Zähne, dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad, sie liegen in der Regel zwischen 80 und 120 Euro. Bei einer professionellen Zahnreinigung werden Zahnstein, Verfärbungen und hartnäckige Beläge unter Einsatz von Ultraschall und kleinen Bürsten entfernt. Im Anschluss daran wird die Oberfläche der Zähne mit einer speziellen Reinigungspaste geglättet und poliert, so dass sich dort deutlich schwerer Plaque ansetzen kann. Zum Abschluss kann die Zahnoberfläche mit einem flouridhaltigen Schutzlack versiegelt werden.

Ein Heil- und Kostenplan ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse Ihre Behandlung mit Zahnersatz bezuschusst. Er beinhaltet den Befund, die zugehörige Kassenleistung und die geplante Versorgung. Der Plan muss vor Beginn der Behandlung ausgefüllt werden, er wird dann bei der Krankenkasse eingereicht und diese prüft, ob und in welcher Höhe die Behandlung bezuschusst wird. Der Heil- und Kostenplan ist für gesetzlich Versicherte rechtlich vorgeschrieben, sofern Zahnersatz geplant ist.

Im Bonusheft werden Ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Sofern Sie diese regelmäßig wahrgenommen haben, erhalten Sie für etwaigen Zahnersatz einen etwas höheren Zuschuss durch die Krankenkasse. Werden die Vorsorgetermine über 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig wahrgenommen (mindestens ein Kontrollbesuch beim Zahnarzt) pro Jahr, haben Sie Anspruch auf einen Extra-Zuschuss zum bestehenden festen Zuschuss. Sollten Sie einmal vergessen haben, Ihr Bonusheft stempeln zu lassen oder es verloren haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir bewahren alle Behandlungsunterlagen 10 Jahre lang auf und können die Kontrolluntersuchungen entsprechend nachtragen.

Als Angstpatient sollten Sie sich zunächst bewusst machen, dass Sie mit Ihrer Angst nicht allein dastehen. In Deutschland sind ca. 20 % der Bevölkerung davon betroffen, mehr als die Hälfte der Menschen gibt an, ein mulmiges Gefühl vor dem Zahnarztbesuch zu haben. Gehen Sie offen mit Ihrer Angst um und sprechen Sie unser Team darauf an. Steffi Diekmeyer hat sich auf die Behandlung von Angstpatienten spezialisiert und verfügt über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Das gesamte Praxisteam nimmt ihre Sorgen ernst und garantiert Ihnen eine einfühlsame Behandlung, bei der Ihnen jeder Behandlungsschritt ausführlich erläutert wird.