Zähne erhalten oder Zähne ziehen

Das Wichtigste schon einmal vorweg: Sofern die Zahnsubstanz es zulässt, sollte der Zahn solange wie möglich erhalten bleiben. Das ziehen des Zahnes sollte erst nach Abwägung aller zur Verfügung stehenden Optionen in Betracht gezogen werden.

Gesunde Zähne sind weit mehr als nur Mahlwerkzeuge zur Zerkleinerung der Nahrung, sie dienen auch unserer Aussprache, sie stabilisieren unsere Kieferknochen und geben uns beim Lächeln Selbstvertrauen. Gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln stehen in unserer Gesellschaft sinnbildlich für Vitalität und Gesundheit.

Schon allein aus den o. g. Gründen sollten die eigenen Zähne bestmöglich gepflegt und erhalten werden, bevor sie durch Brücken, Prothesen oder Implantate ersetzt werden. Über prophylaktische Maßnahmen und Parodontitis-Therapien hinaus können, zumeist durch Karies oder physikalische Einwirkungen bedingte, Zahnschädigungen mit unterschiedlichen Füllungen oder Zahnkronen „repariert“ werden, ohne die Funktionsweise oder das Aussehen der Zähne zu beeinträchtigen. Selbst bei tiefersitzenden Entzündungen der Wurzelkanäle lässt sich in den meisten Fällen durch eine entsprechende Wurzelkanalbehandlung noch der eigene Zahn retten.

In den letzten Jahrzehnten ist das Bewusstsein um die Wichtigkeit gesunder Zähne und damit einhergehend auch die häusliche Zahnpflege und die private Fürsorge (Wahrnehmung von Prophylaxeangeboten) deutlich gewachsen. Und auch in der Zahnmedizin und -technik gab es große Fortschritte, so dass nur noch in Ausnahmefällen eine „Extraktion“ (der Fachbegriff für das Ziehen eine Zahnes) erforderlich ist.

Schwere, irreparable Zahnschädigungen, anhaltende Entzündungen oder auch individuelle Dispositionen machen eine Extraktion z. B. dann unausweichlich, wenn die Entzündung droht, sich auf den Kiefer oder andere Organe, wie z.B. die Herzklappen auszubreiten.
 

Wenn der Zahn gezogen werden muss

Bei einer entsprechenden Indikation werden vom Zahnarzt zunächst alle relevanten Vorerkrankungen, Allergien oder bestehende Medikationen erfasst, die sich bspw. auf die Blutgerinnung  und Wundheilung auswirken könnten.

In den meisten Fällen bekommt der Patient vom Zahnarzt eine leichte örtliche Betäubung, die sich nach wenigen Stunden von alleine wieder abbaut. Bei größeren Eingriffen oder persönlicher Disposition kann im Einzelfall, nach Absprache mit dem Zahnarzt, eine Extraktion u. U. auch unter einer leichten Vollnarkose erfolgen.

Nachdem der Zahn gezogen wurde, wird die Wunde mit einem Tupfer abgedeckt um die Blutung zu stillen. Erst wenn die Betäubung nachlässt und sich die Wunde komplett geschlossen hat und kein Blut mehr austritt, in der Regel nach ein paar Stunden, darf der Patient wieder essen und trinken. Um eine schnelle Wundheilung zu unterstützen, sollte der Patient in den ersten 24 Stunden nach der Extraktion auf Alkohol, Nikotin und Kaffee verzichten und in dieser Zeit auch starke körperliche Anstrengungen vermeiden.

Sollte die Wunde nach Abklingen der Betäubung noch Schmerzen verursachen oder die Mundpartie anschwellen, können zur Linderung Kältepads auf die betroffenen Stellen gelegt werden. In Absprache mit dem Zahnarzt können auch leichte Schmerzmittel, welche die Blutgerinnung nicht beeinträchtigen, eingenommen werden (bspw. kein Aspirin o.ä., da dies das Blut verdünnt).

Bei einem Besuch in unserer Zahnarztpraxis informieren wir Sie gerne umfassend über alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Zahnerhaltung und die genauen Abläufe, sollte eine Zahnextraktion unvermeidbar sein.


 

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